Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg sieht nach erster Auswertung der gesichteten Unterlagen über Zuwendungen für das Freizeitzentrum Rieckhof, den Trägerverein und die Mitarbeiter im Hinblick auf öffentlich erhobene Vorwürfe der unsachgemäßen Mittelverwendung vollständig rehabilitiert.

Die Mitglieder der CDU-Fraktion haben bei der Akteneinsicht wegen der Fülle des Materials sich zunächst darauf beschränkt, die ordnungsgemäße Verwendung von Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen. Bekanntlich hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD und mit ihm weitere Abgeordnete öffentlich erklärt, dass Zuwendungen für den Rieckhof zukünftig in Höhe von jährlich 35.280,– € nicht mehr erfolgen könnten, weil diese in der Vergangenheit zweckwidrig verwendet worden wären.

Aus Sicht der CDU-Fraktion handelt es sich dabei um einen ungeheuerlichen Vorwurf, der sogar den Verdacht strafbarer Handlungen beinhalten könnte.

Mitglieder der CDU-Fraktion haben aus diesem Grunde die vorliegenden Prüfungsvermerke zu den vom Trägerverein des Rieckhofs eingereichten Verwendungsnachweisen überprüft.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die öffentlichen Behauptungen von Mitgliedern der SPD-Fraktion nicht die geringste Grundlage haben, sondern offensichtlich falsch sind. Unabhängig davon, ob hier Vorsatz oder nur Sorglosigkeit vorliegt, besteht Veranlassung dafür, dass sich die Mitglieder der SPD-Fraktion für ihre Äußerungen beim Trägerverein entschuldigen, klarstellen, dass diese zumindest leichtfertig falsch gewesen sind und möglicherweise darüber nachdenken, den eingetretenen Rufschaden in angemessener Weise gutzumachen.

Es fällt auf, dass beispielsweise die Prüfung des Verwendungsnachweises vom April 2012 für die Ausgaben 2010 eine mehrseitige fachliche Stellungnahme des Dezernates Soziales, Jugend und Gesundheit enthält. Diese endet wie folgt:

  1. Es wird festgestellt, dass der Verwendungsnachweis den Anforderungen entspricht.
  2. Die Zuwendung ist nach den Angaben im Verwendungsnachweis und den ggf. beigefügten Belegen zweckentsprechend verwendet worden.
  3. Aus der Stellungnahme des Fachreferats zum Sachbericht ergibt sich, dass der Zweck nach den Angaben des Zuwendungsempfängers/ der Zuwendungsempfängerin erreicht wurde. Es wurden keine weiteren Anforderungen an die Prüfung gestellt.
  4. Mit Erteilung der Prüfungsmitteilung ist die Maßnahme aus hiesiger Sicht beendet.

Auffallend sind inhaltliche Ausführungen, wonach die Jugendkulturarbeit einen Teil der offenen Jugendarbeit darstellt. Der Rieckhof sei eine Kultureinrichtung, die nicht ausschließlich Kinder- und Jugendkulturarbeit betreibt. Das Kinder- und Jugendprogramm sollte deshalb immer im Kontext der Gesamtplanung und Organisation betrachtet werden. Ein großer Teil der Kulturangebote und Veranstaltungen des Rieckhof ist jedoch in der Realität auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet. Die Kinder und Jugendlichen erhalten in Ergänzung zu den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitzentrum Rieckhof attraktive Veranstaltungsangebote, wie Kindertheater, Musik, Schulkonzerte, Fußballübertragungen, Kabarett, Flohmärkte für Kinderspielzeug und -bekleidung mit kulturellem Rahmenprogramm für Kinder, Weihnachtsmärchen, Verkehrskasper, Silvesterparty, Brettspieltag usw..

Über 50 % der Veranstaltungen finden für Kinder und Jugendliche statt. Da diese zur Hälfte an Wochenenden stattfinden, stellen sie ein zentrales Ergänzungsangebot für Kinder und Jugendliche dar. Das Angebotsspektrum des Rieckhof ist sehr bereit gefächert und für viele Zielgruppen, jedoch insbesondere für Kinder und Jugendliche, sowie Jungerwachsene attraktiv.

Dieses führt die Verwaltung zu einer Abschlussbemerkung:

Dem Verwendungsnachweis für 2010 für das Kulturprogramm für Kinder und Jugendliche wird aus fachlicher Sicht zugestimmt. Die Mittel wurden zweckentsprechend verwendet.

Die CDU-Fraktion hat diesen eindeutigen Feststellungen der zuständigen Verwaltungsdienststellen, die sich auch auf Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer berufen können, nichts hinzuzufügen. Sämtliche, dem Trägerverein gegenüber erhobenen Vorwürfe hinsichtlich finanzieller Ausgaben und fehlender Einhaltung von Zielvorgaben sind damit widerlegt. Bedauerlich ist, dass mit falschen Angaben in Ausschüssen der Bezirksversammlung inhaltlich nicht gerechtfertigte Beschlüsse zur Mittelkürzung herbeigeführt worden sind. Die Begründungen der Mehrheitsfraktion sind nach Aktenlage nicht haltbar und die Argumentationen in sich zusammengebrochen.

Ralf-Dieter Fischer

Fraktionsvorsitzender