Mit Entsetzen hat die CDU-Bezirksabgeordnete Brit-Meike Fischer-Pinz Kenntnis davon erhalten, dass die Betreuungsstelle Harburg des Fachamtes für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz, die mit sieben Mitarbeitern seit Jahren Neue Straße 17 tätig ist, im September aufgegeben werden soll. Die von der Abgeordneten, die selbst als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie mit dem Themenkomplex Betreuung befasst ist, angestellten Nachforschungen haben ergeben, dass der Vertrag für die Harburger Räume bereits gekündigt ist und die Betreuungsstelle im September zum Steindamm in der Hamburger Innenstadt umziehen soll. Die dort bisher untergebrachte Betreuungsstelle für Hamburg-Mitte soll gleichfalls aus deren Bezirk verlegt werden zum Winterhuder Weg.
Die Abgeordnete, die daraufhin zahlreiche, mit der Betreuung befasste Institutionen zu den organisatorischen Abläufen und zu inhaltlichen Problemen befragt hat, musste feststellen, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Vereine zu der beabsichtigten Maßnahme überhaupt nicht informiert sind. Niemandem erschließt sich der Sinn, dass eine Harburger Dienststelle in die Innenstadt verlegt wird und von dort die Betreuungsstelle des Bezirkes Mitte dann in einen anderen Bezirk umziehen muss.
Überrascht musste die Abgeordnete auch feststellen, dass zwar im Bezirk Altona, der organisatorisch für die Fachstelle für ganz Hamburg zuständig ist, eine Organisationsdrucksache vom 09.07.2014 vorliegt, obgleich der Bezirk Altona inhaltlich nicht betroffen ist und dass die praktischen Entscheidungen, wie beispielsweise Kündigung von Mietverträgen usw. bereits vor Monaten getroffen worden sind.
Brit-Meike Fischer-Pinz hat kein Verständnis für die geplante Verwaltungsmaßnahme. Diese ist mit erheblichen Verschlechterungen für die betroffenen Bürger, die mit der Betreuung befassten Stellen einschließlich Amtsgericht, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verbunden. Vorteile aus der geplanten Maßnahme sind nicht erkennbar oder nachvollziehbar.
Die sieben Mitarbeiter der Betreuungsstelle Harburg bearbeiten jährlich weit über 1.000 Fälle, bei denen im Auftage des Betreuungsgerichtes und häufig nach Anregung durch Angehörige, Pflegeeinrichtungen, Vereine oder Krankenhäuser Vorermittlungen für die Betreuungsentscheidung des Amtsgerichts erfolgen müssen. Diese Ermittlungen sind in mehr als 90 % der Fälle mit Hausbesuchen oder Besuchen von Einrichtungen verbunden, die in der Regel in Harburg liegen. Der schnelle und unbürokratische Kontakt würde durch die Verlagerung und die damit verbundenen Wegezeiten erheblich erschwert werden.
Hinzu kommt, dass die Betreuungsstelle Harburg in großem Umfang auch Beglaubigung von Vorsorgevollmachten vornimmt und kaum damit zu rechnen ist, dass die betroffenen Bürger den häufig für sie beschwerlichen Weg in die Hamburger Innenstadt in Kauf nehmen werden, nur um Beglaubigungen vornehmen zu lassen.
Die Abgeordnete appelliert dringend an die zuständigen Dienststellen, die Maßnahme zurückzustellen und für den Erhalt einer voll funktionsfähigen Betreuungsstelle in Harburg Sorge zu tragen.
Brit-Meike Fischer-Pinz hat zu diesem Thema eine Anfrage an das Bezirksamt gerichtet und kündigt zugleich an, dass sie je nach Fortgang der Angelegenheit noch in der Sommerpause einen Dringlichkeitsantrag einreichen wird, der gegebenenfalls im Hauptausschuss für die Bezirksversammlung erörtert und beschlossen werden könnte.
Anlagen:
- Anfrage der Abgeordneten Fischer-Pinz und Jaeger
- Drucksache des Bezirksamtes Altona 20-0056