Stellungnahme der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg zur Anhörung gemäß § 28 BezVG für die Nutzung eines städtischen Grundstücks an der Straße „Am Aschenland“ als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg begrüßt, dass die zuständigen Fachbehörden mit dem Anhörungsschreiben vom 07.01.2015 zur geplanten Einrichtung „Am Aschenland“ nach mehreren Monaten auf den Weg eines rechtsstaatlichen Verfahrens zurückfinden und insbesondere die gesetzlichen Rechte der Bezirksversammlung, die sich aus § 28 BezVG ergeben, zumindest formal berücksichtigt.

Die CDU-Fraktion legt Wert auf die Feststellung, dass sie das zuvor von der Fachbehörde gewählte Verfahren mit sinngemäßer Anwendung des Polizeirechtes durchgehend als rechtswidrig ansieht. Dieses gilt insbesondere für alle von der BASFI seit September 2014 getroffenen Maßnahmen.

Die Nutzung der Fläche „Am Aschenland“ wird grundsätzlich akzeptiert, zumal diese vom Bezirk selbst vorgeschlagen worden ist (siehe Anlage zum Koalitionsvertrag der Großen Koalition). Zu begrüßen ist, dass bei dem Vorschlag der BASFI durch die zeitliche Begrenzung der Nutzung des Standortes bis 2019 erstmalig auch wichtige städtebauliche Aspekte des Bezirks angemessen berücksichtigt werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Leider hat die Fachbehörde bisher an anderer Stelle auf solche Aspekte keine Rücksicht genommen (siehe Flüchtlingsschiff im Entwicklungsquartier Harburger Binnenhafen / Schlossinsel). Gleichwohl kann die CDU-Fraktion der nunmehr geplanten Einrichtung nicht uneingeschränkt in der vorgesehenen Form zustimmen.

Eine frühzeitige Integration von Flüchtlingen, die letztlich ein Bleiberecht erhalten, setzt eine Unterbringung in kleineren Einheiten voraus. Die hier angedachte Größenordnung von bis zu 250 Personen ist auch an diesem Standort problematisch. Die Mitwirkung des Bezirkes an der konkreten Belegung, die ein wichtiger Faktor für Integration und Vermeidung von Konflikten ist, ist seitens der Fachbehörde offenbar auch weiterhin nicht vorgesehen. Zwar weist die Fachbehörde in der Anhörung darauf hin, dass sich in der Nähe die evangelisch-lutherische Michaelis-Gemeinde und die Yildiz-Moschee befinden, jedoch werden die evangelisch-lutherische Cornelius-Gemeinde auf deren Gemeindegebiet das betreffende Grundstück liegt und die syrisch-orthodoxe Gemeinde an der Neuwiedenthaler Straße offenbar außer Acht gelassen.

Erfreulicherweise haben sich die Kirchengemeinden, wie auch eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Cornelius-Kirche erkennen lässt, bereiterklärt, nach Kräften die Integration der Flüchtlinge an dieser Stelle zu unterstützen, jedoch setzt dieses insbesondere voraus, dass auch die syrisch-orthodoxe Gemeinde nachhaltig einbezogen wird und dass insoweit der Bezirk konkret an der Auswahl der Familien und Personen bei der Belegung beteiligt wird.

Der schematisch übernommene Personalschlüssel (1:80 für Unterkunft und Sozialmanagement) ist auch an dieser Stelle ungeeignet, um die in der Vorlage genannten Arbeitsschwerpunkte der Verweisberatung, Krisenintervention, Akzeptanz und Öffentlichkeitsarbeit sowie bedarfsgerechte Integration in soziale und kulturelle sowie sportliche Angebote und Vermittlungen in Sprachunterricht zu bewerkstelligen.

Ralf-Dieter Fischer Hamburg, am 27.01.2015