Stellungnahme zur Einrichtung einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Gebäude Harburger Poststraße 1

Die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg sieht auch für den Bezirk eine humanitäre Verpflichtung, angemessene vorübergehende Unterkünfte für Bürgerkriegsflüchtlinge bereitzustellen. Insoweit wird auf den bereits von der Bezirksversammlung auf Initiative der CDU-Fraktion beschlossenen Antrag vom 06.09.2013 (Drucksache XIX-1568 der Bezirksversammlung Harburg) Bezug genommen.

Die CDU-Fraktion hat sich sehr eingehend mit der Thematik der zentralen Erstaufnahme beschäftigt. Sie kann insbesondere nach Auswertung des Anhörungsschreibens des Staatsrates der Behörde für Inneres und Sport vom 30.09.2013, der ergänzenden Angaben und teilweise unzureichenden Antworten des Staatsrates und der Amtsleiterin des Einwohnerzentralamtes in der Sozialausschusssitzung vom 14.10.2013 und aufgrund der öffentlichen Äußerungen des Innensenators, des bisherigen Verfahrensganges und zahlreicher, bisher nur unzureichend eingehaltener Zusagen des Senates und der Verwaltung in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen der Einrichtung einer zentralen Erstaufnahme im Gebäude Harburger Poststraße derzeit nicht zustimmen.

Die CDU-Fraktion betrachtet das Anhörverfahren, welches in § 28 BezVG gesetzlich festgelegt ist, in der Form, in der der Senat es durchführt, als eine Farce.

Der Innensenator hat während des Verfahrens öffentlich und gegenüber der Bürgerinitiative Wetternstraße deutlich gemacht, dass die Entscheidung gefallen sei und man etwaige gegenteilige Beschlüsse der Bezirksversammlung ohnehin lediglich zur Kenntnis nehmen, die Maßnahme jedoch durchführen werde. Auch der Staatsrat und die Amtsleiterin haben bei der Anhörung im Sozialausschuss eindeutig bekundet, dass es aus ihrer Sicht keine andere Möglichkeit gäbe und dass aus diesem Grunde die vorgelegte Entscheidung getroffen sei.

Ein derartiges Verfahren entspricht nur formal den gesetzlichen Bestimmungen, höhlt deren Inhalt jedoch gegenüber der Bezirksversammlung Harburg in unerträglicher Weise aus. Es wird auch demokratischen Mitwirkungsrechten der Bezirksversammlung, die immerhin in Hamburg Verfassungsrang hat, in keiner Weise gerecht. Die Verfahrensweise zeigt deutlich, wie wenig ernst der Senat die bezirklichen Mitwirkungsrechte als Teil einer Bürgerbeteiligung nimmt und wie lästig ihm Bezirke erscheinen.

Im Hinblick auf das Verhalten der zuständigen Fachbehörde und deren Spitzenrepräsentanten erscheint der Hinweis in dem Anhörungsschreiben, dass man bei der Standortwahl noch nicht festgelegt sei, nicht nur nicht glaubwürdig, sondern auch als Verhöhnung der Bezirksversammlung. Dieses gilt insbesondere, weil dargestellt worden ist, dass man alle anderen, in Betracht kommenden Standorte intensiv geprüft und verworfen habe. Das Angebot, über abweichende Vorschläge der Bezirksversammlung nochmals nachzudenken, ist daher nicht glaubwürdig.

Der Senat und Verwaltungsbehörden haben schon bei anderen Standortentscheidungen den betroffenen Bürgern gegenüber gemachte Zusagen nicht oder nur unzureichend eingehalten. Dieses gilt vorliegend insbesondere für Zusagen an die Bürgerinitiative Wetternstraße in Zusammenhang mit dem Ausbau der dort vorhandenen dauerhaften Einrichtung sowie der Erweiterung durch ein Containerdorf Lewenwerder in unmittelbarer Nähe.

Der Senat verkennt bei seiner Entscheidung, dass er in unmittelbarer Nähe bereits mit der Unterkunft Wetternstraße und dem neuen Containerdorf Lewenwerder zwei vergleichbare Einrichtungen unterhält und mit der Ansiedlung der Erstaufnahme im Harburger Innenstadtbereich einen Brennpunkt schaffen wird. Dieses steht dem Bemühen der Bezirksversammlung entgegen, keine Massenunterkünfte, sondern vielmehr kleinere Einheiten bereitzustellen.

Die CDU-Fraktion hat kein Verständnis dafür, dass zwischen der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung und bestehenden Unterkünften aus Sicht des Senates keinerlei Zusammenhang hergestellt werden kann, weil es sich um unterschiedliche Behördenzuständigkeiten (Behörde für Inneres und Sport und BASFI) handeln würde. Hier fehlt eindeutig die Gesamtschau auf die Gesamtverantwortung des Senates. Es ist im Anhörungsschreiben und allen Erklärungen auch nicht erkennbar, dass die Entscheidungsträger sich in irgendeiner Weise mit den umfassenden Sozialdaten des Harburger Kerngebietes auseinandergesetzt und diese berücksichtigt hätten.

Zwar nennt der Senat in dem Anhörungsschreiben unter anderem die Ziele, bei der geplanten Einrichtung soziale Angebote einschließlich Beratung und Deutsch-Kurse, Schulunterricht und Kinderbetreuung sowie eine 24-Stunden-Betreuung der Einrichtung mit Portierdienst schaffen zu wollen. Allerdings hat er auf konkrete Nachfragen im Sozialausschuss dazu keine verbindlichen Angaben machen können. Er hat lediglich darauf verwiesen, dass es aus dem Frühjahr 2013 bereits eine Bürgerschaftsdrucksache zu dieser Thematik gäbe. Die Überprüfung dieser Haushaltsdrucksache ergibt jedoch, dass dort keinerlei Mittel für eine Erstaufnahmeeinrichtung außerhalb der seinerzeit vorhandenen Einrichtungen bereitgestellt worden sind. Da der Senat auch jetzt keine Angaben zur inhaltlichen Umsetzung seiner Zielvorstellungen und zu den finanziellen Auswirkungen machen konnte, erscheint zweifelhaft, ob die angegebenen Ziele ausreichend umgesetzt werden können.

Zu Sicherheitsfragen, die beispielsweise bei der Unterkunft Wetternstraße in der Vergangenheit immer wieder eine erhebliche Rolle gespielt haben, schweigt sich der Senat gänzlich aus.

Der Hinweis, man wolle zunächst Zeltunterbringung vermeiden und sodann möglichst mit dem Abbau der Unterbringung in Containern beginnen, hat sich für den Bezirk Harburg auf Nachfragen als Worthülse herausgestellt. Der Staatsrat hat bei der Anhörung bekundet, dass es sich dabei lediglich um Einrichtungen der BfFIS und nicht um solche der BASFI handeln könnte. Insoweit kann ein Rückbau des Containerdorfes Lewenwerder in diesem Zusammenhang nicht in Betracht kommen.

Auch die Frage einer Mitwirkung des Bezirks und der Bezirksversammlung bei der Belegung (Familien, Einzelpersonen usw.) ist eindeutig verneint worden.

Nach alledem ist der Vorschlag des Senates derzeit für die CDU-Fraktion nicht zustimmungsreif, da er offenbar mit der heißen Nadel gestrickt und lediglich dem selbst verursachten Zeitdruck geschuldet ist. Immerhin ist die Zunahme der Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen bereits seit Herbst 2012 offenkundig. Der Senat hat es seither versäumt, ein schlüssiges und vorsorgendes Gesamtkonzept zu entwickeln und umzusetzen.

Ralf-Dieter Fischer
Fraktionsvorsitzender