Bebauungsplanverfahren Neugraben/Fischbek 66 (Röttiger-Kaserne)

Die CDU-Fraktion hat sich sehr eingehend mit den ersten Vorstellungen und Ideen der IBA Hamburg GmbH zur Überarbeitung des Funktionsplanes für das Baugebiet Röttiger-Kaserne beschäftigt und mit den Vertretern der IBA auch zahlreiche Punkte und Einzelfragen diskutiert, die noch nicht Gegenstand der Darstellungen im Stadtplanungsausschuss gewesen sind.

Danach nimmt die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg vorläufig folgende Positionen ein:

  1. Es wird zugestimmt, dass die Überarbeitung der bisherigen Planungen für das Neubaugebiet Neugraben/Fischbek 66 durch die IBA Hamburg GmbH erfolgt.
  2. Es wird begrüßt, dass der von der Mehrheit der Bezirksversammlung im Herbst 2011 beschlossene Planentwurf unrealistisch und in dieser Form gegenstandslos ist.
  3. Zu begrüßen ist, dass die Kampfmittelsondierung und gegebenenfalls -räumung neu bewertet wird, mit der Maßgabe, dass möglichst alle auf dem Gelände noch vorhandenen Bäume erhalten bleiben, da anderenfalls von einem hochwertigen Wohngebiet im Grünen nicht mehr die Rede sein könnte.
  4. Positiv ist, dass die Versickerungsfähigkeit des Geländes nochmals eingehend geprüft werden soll, mit dem Ziel, wesentlich weniger Entwässerungsflächen zu schaffen.
  5. Da vermutlich Retentionsräume am Ostrand des Gebietes nicht mehr benötigt werden, soll an dieser Stelle die vor der Uwe-Seeler-Halle gelegene Sportplatzfläche zur Nutzung für Schulen und Vereine erhalten werden.
  6. Dazu ist eine gesonderte Zufahrt zu den Sportplatzanlagen von der B73 zu schaffen mit erforderlichen Parkplätzen, um das zukünftige Wohngebiet von Verkehrsströmen zu entlasten.
  7. Die Spurensuche muss sich nicht an Gebäudetypen oder -formen absehen lassen. Sie kann auf die Erhaltung des ehemaligen Wachhauses an der östlichen Hauptzufahrt und Namensgebung bei neuen öffentlichen Straßen beschränkt werden.
  8. Auf dem gesamten Gelände sollte verstärkt auch über Einzel- und Reihenhäuser hinaus Wohnungseigentum geschaffen werden. Bis zu näheren Überlegungen zu diesem Punkt soll an der Zielzahl von 450 Wohneinheiten zunächst festgehalten werden.
  9. Eine Verdichtung, insbesondere im Bereich Geschosswohnungsbau, wird abgelehnt.
  10. Bei den verschiedenen Hochbauten sollten individuelle Wünsche und Vielfältigkeit berücksichtigt werden, da Stadtplanung moderner Art nicht mehr als geschlossenes System betrachtet werden kann.
  11. Das über die von den beiden Haupteingängen verlaufende Ringstraße hinausgehende Straßennetz ist so zu optimieren, dass Anliegerdurchgangsverkehr reduziert wird.
  12. Auf dem Gelände selbst sind ausreichend Parkplätze auszuweisen, da davon auszugehen ist, dass für jede Wohneinheit eine größere Anzahl als ein Fahrzeug anzusetzen sein wird.
  13. Die Realisierung von einzelnen Bauphasen könnte sachgerecht sein, sollte sich jedoch nicht dogmatisch von 1 bis 4 in der bisher vorgestellten Weise darstellen. Zu prüfen ist auch eine andere Reihenfolge.
  14. Im Hinblick auf nahegelegene Versorgungsmöglichkeiten in Neu Wulmstorf und den relativ großen Abstand zum Ortszentrum Neugraben ist das Angebot an Nahversorgung zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.
  15. Bei der Frage der Wirtschaftlichkeit des gesamten Gebietes dürfen nicht sämtliche finanziellen Vorbelastungen (Grunderwerb, Abbruch militärischer Gebäude und Einrichtungen, Entfernung von Versorgungsleitungen usw.) einbezogen werden bei der Zielsetzung eine schwarze Null zu erreichen. Vielmehr muss die Preisgestaltung sich, wie bei jedem anderen Wohnungsangebot in Hamburg, nach den regional festgestellten Preisen für erschlossene Grundstücke richten.
  16. Da die IBA bisher insbesondere im Bereich des Einfamilienhausbaus über wenig Erfahrung und Geschäftskontakte verfügt, sind ergänzend Planer und Investoren aus diesem Bereich auch bei der Bewertung der Fragen von Wirtschaftlichkeit und Vermarktbarkeit hinzuzuziehen.
  17. Einzelheiten der jeweiligen Überlegungen und Zwischenergebnisse sind regelmäßig im Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung vorzustellen, da dieser die alleinige Entscheidungskompetenz für den zu schaffenden Bebauungsplan hat.