Mit Befremden hat die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg zur Kenntnis genommen, dass der Bezirksamtsleiter eine Entscheidung über die Zusammenlegung der Bauprüfabteilungen in Harburg und Süderelbe ohne jede Beteiligung der Bezirksversammlung getroffen hat.

Die Fraktionen der Bezirksversammlung sind über die bereits getroffene Maßnahme und deren Umsetzung an Morgen des 21.03.2012 informiert worden. Zeitgleich bzw. unmittelbar anschließend sind durch das Bezirksamt und die staatliche Pressestelle entsprechende Presseerklärungen erfolgt.

Weder das Präsidium der Bezirksversammlung, noch die Fraktionen sind vorher in irgendeiner Weise beteiligt worden, obgleich dazu ausreichend Gelegenheit bestanden hätte.
Gemäß § 26 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz ist die Bezirksversammlung vor der Entscheidung über Standorte von Dienststellen des Bezirksamtes anzuhören. Dieses hat der Bezirksamtsleiter unterlassen.

Der Vorstand der CDU-Fraktion hat daher den Finanzsenator und den zuständigen Staatsrat um Einleitung von Aufsichtsmaßnahmen nach § 43 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten. Aus Sicht der CDU-Fraktion liegt eine eklatante Missachtung der Rechte der Bezirksversammlung vor. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Gesetzesverstoß vorsätzlich erfolgt ist oder ob der Bezirksamtsleiter die ihn betreffenden und von ihm einzuhaltenden maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen bisher überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat.

Ralf-Dieter Fischer, Fraktionsvorsitzender