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Interessante Informationen rund um die Bürgerschaftswahl 2008 und 2011 finden Sie auf unseren Seiten in der Rubrik "Wahlen": Die Hamburgische Bürgerschaft und Politik in Hamburg
Foto: Daniel Schwen - Lizenzbedingungen Politik in Hamburg hat eine Besonderheit darin, dass es sich beim Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg sowohl um eine Gemeinde als auch um ein Bundesland handelt. Hamburger Politik dreht sich dementsprechend von Details der Kommunalpolitik bis hin zum bundespolitischen Einfluss des Landes durch den Bundesrat. Rechtliche Grundlagen des politischen Systems sind das Grundgesetz und die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Freie und Hansestadt Hamburg besitzt als Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eigene Staatlichkeit. Zugleich ist sie eine einzige Gemeinde (Einheitsgemeinde), eine Trennung zwischen staatlichen und gemeindlichen Aufgaben findet nicht statt. Im Sprachgebrauch der Flächenländer entsprechen:
Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) wird ausgeübt durch die Volksvertretung oder unmittelbar durch das Volk. Die Hamburgische Bürgerschaft hat als Landesparlament die Funktionen insbesondere
Als Volksvertretung wird die Bürgerschaft gemäß Artikel 6 der Verfassung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Nach der hamburgischen Verfassung ist auch eine Gesetzgebung unmittelbar durch das Volk möglich und in Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung geregelt. Dabei sind drei Stufen zu unterscheiden:
Die ausführende Gewalt (Exekutive) liegt grundsätzlich beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als Landesregierung, der die Verwaltung führt und beaufsichtigt. Der Senat wird geleitet vom Ersten Bürgermeister (Präsidenten des Senats). Jeder Senator ist regelmäßig Ressortleiter (Präses) einer Behörde(Ministeriums). Jedem Senator sind in seiner Behörde Deputationen beigegeben, die als besondere Mitwirkungsgremien des Volkes aus darin ehrenamtlich tätigen Bürgern (Deputierten) bestehen. Die rechtsprechende Gewalt (Judikative) wird durch das Hamburgische Verfassungsgericht und 17 weitere Gerichte des Landes ausgeübt. Die Berufsrichter der Fachgerichte werden gemäß Art. 63 der Verfassung auf Vorschlag eines Richterwahlausschusses vom Senat ernannt. Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Politik in Hamburg" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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