Europawahl 2009
+++ Wir gratulieren Birgit
Schnieber-Jastram zum Einzug in das Europäische Parlament
+++
Bei der Europawahl am 07. Juni 2009
wurde die ehemalige Zweite Bürgermeisterin und
Sozialsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg Frau
Birgit Schnieber-Jastram für die Hamburger
CDU ins Rennen um die Europawahl geschickt.
Nach einer langen Zitterpartie stand dann
am Montag fest:
Birgit Schnieber-Jastram
hat den Sprung nach Brüssel geschafft.
Sie tritt damit die
Nachfolge unseres langjährigen Europaabgeordneten Dr. Georg Jarzembowski an, der bei dieser Wahl nicht nochmal
angetreten ist.
Bundesweit hat sich die Union aus CDU/CSU nach dem
herausragenden Ergebnis von 2004 auch bei der Europawahl
2009 als deutlich stärkste Kraft etabliert. In Hamburg
musste die CDU dagegen Stimmverluste hinnehmen.
Das Europa-Wahlprogramm 2009 der CDU Deutschlands:


Das Europäische Parlament:
Das Europäische Parlament (auch Europaparlament, EP) ist
das Parlament der Europäischen Union (vgl.
Art. 189 ff.
EG-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in
allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen
Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt (Art. 190
EG-Vertrag). Somit ist das Europaparlament die einzige
direkt gewählte supranationale Institution
weltweit und die Vertretung von rund 500 Millionen
Personen. Die Europawahlen 2009 finden in
Deutschland am 07. Juni 2009 statt.
Das Europäische Parlament ist eine der fünf
wichtigsten Institutionen der EU. Da es
unmittelbar die europäische Bevölkerung repräsentiert, kann
es als die Bürgerkammer der EU bezeichnet werden (neben dem
Rat der Europäischen Union als Staatenkammer). Seit der
Gründung des Parlaments 1952
wurden seine Kompetenzen als Rechtsetzungsbehörde mehrmals
deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von
Maastricht 1992, den Vertrag von Nizza 2001 und zuletzt
durch den Vertrag von Lissabon 2007, der jedoch noch nicht
in Kraft ist. Allerdings besitzt das Europäische Parlament
insbesondere auf die Bildung der Exekutive noch immer
weniger Einfluss als die meisten nationalen Parlamente:
Während Regierungschefs und teilweise auch Minister auf
nationaler Ebene in der Regel vom Parlament gewählt werden,
wird der Präsident der Europäischen Kommission von den
Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten ernannt und
vom Europaparlament lediglich bestätigt. Durch das Fehlen
einer klaren Gegensatzes zwischen Regierungs- und
Oppositionsfraktionen sind die einzelnen
Europa-Abgeordneten andererseits aber auch unabhängiger und
können bei Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis zum Teil
größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung nehmen, als es in
nationalen Parlamenten der Fall ist, wo die
Mehrheitsfraktion normalerweise loyal zur Regierung steht
und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützt. Darüber
hinaus kann das Parlament insgesamt die Kommission durch
ein Misstrauensvotum zu Fall bringen.
Am 20. Juli 2004 konstituierte sich das Europäische
Parlament für die sechste Wahlperiode. Darin umfasste es
zunächst 732 Mitglieder, seit dem 15. Januar 2007 (Beitritt
Rumäniens und Bulgariens) sind es 785 Abgeordnete.
Der Präsident für die zweite Halbzeit der
Wahlperiode ist der CDU-Abgeordnete Hans-Gert
Pöttering. Das Parlament ist derzeit unterteilt in
sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen
Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten
Mitglied in rund 160 verschiedenen Parteien, die sich auf
europäischer Ebene großteils zu Europaparteien
zusammengeschlossen haben. Bei den Europawahlen 2009 wird
das Parlament vertragsgemäß auf 736 Mitglieder verkleinert
(vgl. Art. 190
EG-Vertrag); mit dem noch nicht ratifizierten
Vertrag von Lissabon soll es jedoch wieder auf 750
Mitglieder zuzüglich des Präsidenten erweitert werden.
Sitz des Europaparlaments ist Straßburg,
weitere Dienstorte sind Brüssel und
Luxemburg. Regelungen zu Organisation und
Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen
Parlaments.
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