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Auf diesen Seiten können Sie sich über die
Bezirksversammlung Harburg im informieren.
Links finden Sie die Anträge der CDU in
der Bezirksversammlung Harburg sowie die
Abgeordneten und zugewählten Bürger der
CDU-Fraktion Harburg.
Interessante Informationen rund um die Bezirksversammlungswahl
2008 und 2011
finden Sie auf unseren Seiten in der Rubrik "Wahlen":
Die Homepage der Harburger CDU-Fraktion
in der Bezirksversammlung finden Sie hier:
Informationen zur Bezirksversammlung Harburg:
Bezirksversammlung (BV) ist in
Hamburg die Bezeichnung für die Volksvertretung auf der
Ebene unterhalb der Gemeinde in den sieben Hamburger
Bezirken Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte,
Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek.
Die Bevölkerung wirkt insbesondere durch die
Bezirksversammlung (BV) an den Angelegenheiten des Bezirks
und den Aufgaben des Bezirksamtes mit. Jede Versammlung
besteht seit den Wahlen 2008 aus 45 bis 57 Mitgliedern. Sie
wählt seit 1978 den Bezirksamtsleiter (vorher: Ernennung
durch den Senat). Die Beschlüsse und Aufträge sind Anregung
für das Verwaltungshandeln der jeweiligen Bezirksämter. In
der Einheitsgemeinde Hamburg verfügen die
Bezirksversammlung nicht über das Recht, eine
Gebührensatzung zu beschließen. Die Einflußmöglichkeiten
der Bezirksversammlungen wurden mit der
Bezirksverwaltungsreform 2007 deutlich erweitert. Bei
besonders wichtigen Entscheidungen haben Senat und
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg das Recht,
die Angelegenheiten an sich zu ziehen.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen
sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union (Unionsbürger), die das 18. Lebensjahr
vollendet und seit mindestens drei Monaten in dem
jeweiligen Bezirk ihre Wohnung haben.
Die Anzahl der Sitze wechselte seit dem ersten
Bezirksverwaltungsgesetz von 1949 mehrfach: Damals wurden
für fünf Bezirksversammlungen je 40 Abgeordnete festgelegt,
nur Wandsbek und Harburg erhielten 50. 1974 wurde die
Anzahl einheitlich auf 40 begrenzt, 1993 auf 41 erhöht (um
Patt-Situationen bei Abstimmungen zu vermeiden).
Mit Wirkung der Wahlen vom 24. Februar 2008 wurde die
Anzahl der Mandate nach der Einwohnerzahl der Bezirke
gestaffelt: Seitdem werden in Bezirken mit bis zu 150.000
Einwohnern 45, in solchen mit bis zu 400.000 Einwohnern 51
und in Bezirken mit über 400.000 Einwohnern 57 Mitglieder
gewählt. Das ergibt in fünf Bezirksversammlungen je 51, in
Bergedorf 45 und in Wandsbek 57 Sitze.
Für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft und der
Bezirksversammlung Harburg wurde der Bezirk in zwei
Wahlkreise eingeteilt:
- Wahlkreis 16 - Harburg sowie
- Wahlkreis 17 - Süderelbe.
In der Bezirksversammlung Harburg regierte
zwischen 2004 und 2011 eine schwarz-grüne Koalition.
Nach der Wahl 2008 waren fünf
Fraktionen in der Bezirksversammlung vertreten: CDU 21
Sitze, SPD 18 Sitze, GAL 5 Sitze, LINKE 4 Sitze, FDP 3
Sitze. Die Wahl 2011 brachte herbe
Verluste für die CDU mit sich: CDU 14 Sitze, SPD 26 Sitze,
GAL 5 Sitze, LINKE 3 Sitze, FDP 3 Sitze


- Bezirksamtsleiter ist der Jurist
Torsten Meinberg (CDU).
- Vorsitzender der Bezirksversammlung Harburg
ist der Dipl. Betriebswirt Manfred Schulz
(SPD)
- CDU-Fraktionsvorsitzender in
Harburg ist der Rechtsanwalt Ralf-Dieter
Fischer.
Dieser Artikel basiert auf den Artikeln
"Bezirksversammlung" und
"Harburg" aus der freien Enzyklopädie
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